Rechtliche Aspekte

Unbestritten ist, dass Spam beim Empfänger Kosten verursacht. Ob deswegen aber schon Spam auch rechtlich zu verurteilen ist oder sogar einen Straftatbestand erfüllt, müssen Richter klären. Ich will und kann es weder abschließend beantworten noch eine Rechtsberatung liefern. Allerdings steht nirgendwo, dass ich mich nicht schützen darf. Aber auch hier gibt es Dinge, die abgewogen werden müssen. Doch eins nach dem anderen.

Spam und klassische Werbung und Belästigungen

Vielleicht wird es ein wenig deutlicher, wenn wir einfach mal Parallelen zu bisher bekannten erwünschten und unerwünschten Störungen ziehen. Wenn man mal von wenigen falsch zugestellten Mails absieht, ist eine Spam-Mail fast immer eine Werbung. Der Absender will Geld damit verdienen, wenn nur ein Bruchteil der Empfänger dieses Angebot wahrnimmt. Das können wir aber schon

  • Werbung am Samstag
    Wer erhält nicht jeden Samstag vom Verteiler die Prospekte der umliegenden liegenden Supermärkte. Die meisten Empfänger warten sogar sehnsüchtig auf diese Prospektflut während andere sich ärgern, wenn dann die Sonntagszeitung im Regel liegen muss.
  • Werbung zur Wahl
    Zu jeder Wahl werben auch die Parteien für sich und stellen ihre Kandidaten und ihr Programm vor. Leider ignorieren deren Verteiler am häufigsten das "Keine Werbung"-Schild am Postkasten, wo ich als mündiger Bürger doch sowieso mich selbst informieren kann (Tageszeitung, Radio, Fernsehen, Internet etc.)
  • Werbung in Zeitschriften
    Auch in bezahlten Zeitschriften wird natürlich "Werbung" geschaltet und teilweise sogar als Einleger mit verteilt. Vielleicht tröstet es, wenn dadurch der Preis des Druckwerks reduziert wird. Schade ist nur, dass speziell ganzseitige Werbung auch keine Seitenummerierung erhält, d.h. je mehr Werbung eine Zeitschrift verunstaltet, desto seltener "sieht" man die Seitennummer. Geschickt hat es z.B. die c't gelöst, die zumindest die "großen" Werbeanzeigen an das Ende verbannt hat. Wer also nach Computerteilen sucht, findet dort sogar alles auf einen Blick.

Aber all das landet in der Regel im "Briefkasten". Einer Einrichtung, die eigentlich dem Postzusteller vorbehalten sein sollte. Aber all diese Werbung kostet den Absender viel mehr Geld als eine Mail. Insofern bleibt eine gewisse Relation zwischen Kosten und Nutzen erhalten. Beim Spam ist das anders.

Darf ich mich wehren ?

Bei der Papierflut kann ich mich an den Briefkasten stellen und den Prospektverteiler abpassen und ihm eindringlich meine Ablehnung verdeutlichen. Aber was machen Sie, wenn jeden Tag eine andere Firma mit eigenem Verteiler ihren Briefkasten auffüllt ?. Ein Schloss an dem Briefkasten hilft nicht viel weiter. Also gibt es nur zwei Alternativen

  • Wachmann
    Ein System überwacht die Mails beim Einwurf und versperrt den Schlitz, so dass der Prospektverteiler weiterzieht. Der Verteiler konnte die Mail also nie zustellen. Wenn Sie aber irrtümlich einen Postbrief blockieren, dann erhält der Absender eine unzustellbarkeit und kann reagieren. Sie könnten ja auch umgezogen sein, oder schlicht die Annahme mangels Porto verweigern.
  • Filter
    Ein System filtert die eingehenden Mails und wirft "unerwünschte" Objekte gleich in den Mülleimer oder einen besonderen Korb. Die Post wird damit in ihren Briefkasten zugestellt, aber sie landet nie auf ihrem Schreibtisch. Schade ist nur, dass der Postbote quasi bestätigen kann, dass der Brief zugestellt wurde.

Das mag für sie als Privatanleger meist funktionieren. Wenngleich das Risiko auch hier ist, dass Sie z.B.: eine Rechnung "löschen" und damit irgendwann "persönlichen" Besuch vom Gerichtsvollzieher bekommen

Für Firmen gibt es gleich mehrere Aspekte, die den Einsatz von Filtern nicht ganz so einfach machen. als da wären:

  • § 303a StGB Datenveränderung:
    (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2) löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
  • § 206 Abs. 2 Nr. 2 StGB
    Der Einsatz eines Spam-Filters ohne Einwilligung der Empfänger ist strafbar (private Mails).
    (2) Ebenso wird bestraft, wer als Inhaber oder Beschäftigter eines in Absatz 1 bezeichneten unternehmens unbefugt 1.eine Sendung, die einem solchen unternehmen zur Übermittlung anvertraut worden und verschlossen ist, öffnet oder sich von ihrem Inhalt ohne öffnung des Verschlusses unter Anwendung technischer Mittel Kenntnis verschafft, …
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Fassung vom 3. Juli 2004

"Unlauter... handelt, wer einen Marktteilnehmer in unzumutbarer Weise belästigt... Eine unzumutbare Belästigung ist insbesondere anzunehmen bei einer Werbung unter Verwendung von... elektronischer Post, ohne dass eine Einwilligung der Adressaten vorliegt."

  • Das Filtern von Spam ohne Zustimmung des Empfängers ist strafbar

Neben den rechtlichen Aspekten gibt es noch kaufmännische Aspekte

  • Vertragsschaden
    Für Vollkaufleute reicht es, wenn der Absender nachweisen kann, dass die Information übermittelt wurde (z.B. Faxbeleg) Der Empfänger kann sich dann nicht rausreden, er habe das Schreiben nie erhalten. Sicher wird es noch etwas dauern aber irgendwann wird auch die Quittung eines Mailsystems oder der Beleg der Übermittlung als ausreichend angesehen werden.
  • Rufschaden
    Welche Außenwirkung hat es, wenn Sie die irrtümliche Unterdrückung oder Löschung einer Mail eines Kunden zugeben müssen? Welches Vertrauen haben Sie dann noch bei ihrem Kunden, wenn E-Mail als zuverlässige Kommunikation ausfällt?
  • Prozessschaden
    Immer mehr Dienste nutzen SMTP, um Betriebsdaten zu übermitteln. Sei es, dass ihnen ihre Logistik die Zustellung einer Sendung per Mail meldet oder auch Kontobewegungen (Stichwort: EDIFACT) oder Überweisungen plötzlich verschwinden. Aber auch eine Produktionsmaschine meldet ihnen per Mail Probleme. Der Ausfall eines Druckers mangels Toner, weil die Systemmail nicht angekommen ist, ist da sicher ein einfacher Fall.
  • Betriebsfrieden
    Natürlich ist es auch nicht gerade dem Zusammenarbeiten zuträglich, wenn Mitarbeiter zurecht ihren Mailadministrator angreifen, dass sein System wichtige Mails unterdrückt.

Es ist also gar nicht einfach, eine Filterlösung einzusetzen, die zum einen die Kosten für die Verarbeitung von Spam reduziert aber zugleich der Firma keinen Schaden zufügt und die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.

Lösung ??

Ich denke es gibt keine einfache direkte Lösung aber einige Dinge, die es schon einfacher machen können, Spam zu reduzieren. Der wichtigste Ansatz ist die "Definition von Spam". Es gibt keine klare Definition von Spam und die wird es vermutlich auch nie geben, aber es gibt Dinge, die klar feststellbar sind und entsprechend verboten bzw. reglementiert können.

  • Verbote gefälschter Absender
    Spammer versuchen sich zu verbergen. Auch wenn Spam ein weltweites Problem ist und die Strafverfolgung unklar ist, so kann allein das "fälschen" eines Absenders bzw. das Verbergen der Identität sehr einfach festgestellt werden.
  • Verbot von Verstümmelungen
    Bayesfilter und Mustererkennung sind wichtige Filter, die aber durch Textveränderungen (siehe Samples) irritiert werden sollen. Sicher lässt sich auch hier eine Formulierung finden, die auf diese Art veränderte Werbung definiert.
  • Kennzeichnung bzw. Klassifizierung als "Werbung"
    Natürlich wäre es ähnlich dem PICS (http://www.w3.org/PICS) oder ICRA ( http://www.icra.org)-Rating für Webseiten auch für Mails denkbar, dass Werbung zwingend gekennzeichnet sein muss.
  • Mitwirkungspflicht der Provider
    Es ist heute immer noch zu einfach, irgendwo einen Zugang zu erhalten und diesen zu missbrauchen. Provider sollten ihre Kunden "kennen", damit sie diese auch bei Missbrauch in Regress nehmen können. Es ist heute schon kein Problem, wenn Dienste und insbesondere SMTP (SMTP authentifiziert senden) sich "anmelden. Der Provider kann z.B. den Absender im Header qualifizieren, wenn nicht schon die IP-Adresse des Providers "gut" bewertet ist. Provider, die nicht diesen Mindestschutz einrichten, dürften bald selbst auf einer "schwarzen Liste" stehen und damit aus dem Geschäft verdrängt werden.

Natürlich wird all dies keine alleinige Lösung darstellen, aber Strafverfolgungsbehörden und Richter tun sich leichter, wenn Tatbestände klar feststellbar sind und. Da auch die Spammer irgendwo immer ein "Konto" haben muss, welches pfändbar ist, könnten so vielleicht die Spammer aus den Industrieländern reduziert werden. Und all die, die letztlich dann im rechtsfreien Raum agieren, werden zu Absendern "zweiter Wahl" degradiert. Der Kunde wir dann letztlich entscheiden, dass er einen "guten" Provider nutzt, über den er auch seine Mails versenden kann.

Vorübergehende Lösung

Natürlich setzen alle Hersteller immer mehr daran, die Erkennungsrate hoch und die Fehlerrate gering zu halten. Aber letztlich bleibt nur die Wahl, den Absender über eine Filterung zu informieren. Und das geht am besten durch Ablehnen der Verbindung.

So schütze ich mich selbst: siehe NoSpamProxy

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