E-Auto und Finanzamt

Ich versuche auf dieser Seite meine gesammelten Informationen zur steuerlichen Betrachtung von E-Autos zu beschreiben

Diese Seite hat nicht den Anspruch korrekt zu sein und ist keine Steuerberatung. Das kann ich gar nicht leisten und selbst dann gibt es immer noch genug Grauzonen, die nicht mal das Finanzamt einheitlich beantwortet.

Der Schwerpunkt der Seite liegt auf geschäftlich genutzten Fahrzeugen aber einige Informationen stimmen auch für Privatfahrzeuge.

Kauf-Förderung und 0,5% Privatanteil

Wer elektrisch unterwegs sein möchte, hat statt eines billigen Benzintanks aus Blech natürlich eine Batterie mit zu schleppen, die nicht nur schwerer ist sondern auch deutlich mehr kostet. Die Preise fallen hier natürlich aber um E-Fahrzeuge zu unterstützen, gibt es ein Förderprogramm des Bundes. Je nach Zeitpunkt und Fahrzeug werden 2500€ durch den Bund gefördert. Auch die Autohersteller "fördern" die Anschaffung noch mal durch einen Sonderrabatt von 2500€. Wie ernst diese zweite Förderung zu sehen ist, würde ich anzweifeln, da es ja in der Hand der Hersteller ist, den Listenpreis geschickt anzusetzen. Der Listenpreis einiger E-Fahrzeuge soll mit Einführung der Prämie vorher zufällig gestiegen sein.

Dennoch kann man als Käufer die Förderung natürlich mitnehmen. Es gibt allerdings zwischen "Hybrid" und "Ohne Motor" unterschieden und es gibt auch eine Obergrenze des Kaufpreises. So sollen hochpreisige Fahrzeuge ausgeschlossen werden. Gerade ein Hybrid-Fahrzeug ist gerade hier besonders interessant, da der zu versteuernde Privatanteil halbiert wird. Allerdings wird der Privatanteil natürlich auf den "Listen Neupreis" angerechnet und nicht auf den bezahlten Preis. Je nach Angebot und Verhandlung sind das schon größere Abstände.

Wenn ich das an meinem BMW 225xe festmache dann sieht das wie folgt aus:

Position Netto Brutto (+19%)

Basispreis (Netto)

  32899,19 €

 

Sonderausstattungen (Netto)

+ 12050,40 €

 

Listenpreis (Netto)

= 44949,59 €

= 53490,02 €

Preisnachlass (inkl. 1500€ Herstelleranteil und Altfahrzeugrücknahme)

- 13045,38 €

 

Fahrzeuggesamtpreis (Brutto)

= 31904,21 €

= 37966,00 €

BAFA Gutschrift (2017)

 

- 1500€

Kaufpreis (Brutto)

 

= 36466€

Auch wenn das Auto letztlich nur 36 TEUR gekostet hat, wird der Privatanteil auf Basis des Bruttolistenneupreis ermittelt, der mit 53400€ über 40% höher ist.

Mit der 1% Regelung müsste ich monatlich 450€ als Einkommen versteuern und bei 30% also 150€ bezahlen. Dafür sind natürlich die Ausgaben alle durch die Firma gedeckt. Bei Selbständigen ist das aber dummerweise die gleiche Person. Während es einem Angestellten ja egal sein kann, was das Auto an Betriebskosten hat, senkt das bei mir ja zusätzlich den Gewinn.

Als E-Auto kann ich aber nun 0,5% ansetzen, wodurch sich die Kosten auf 75€/Monat senken würden. Ich schreibe extra würden, denn auch da gibt es wieder eine Fußangel. Die 0,5% Regelung gilt nach verschiedenen Quellen nur Fahrzeuge, die seit dem 1.1.2018 zugelassen wurden. Mit einem Zulassungsdatum vom 6.12.2017 falle ich aber nicht leider unter die Regelung und muss die Zusatzkosten der "teuren Batterie" ermitteln und diese anteilig dann vom Listenpreis abziehen. Die 1% Regeln bleibt da dann in Kraft aber bezieht sich auf den niedrigeren Preis.

... Das heißt, der Bruttolistenpreis, der bei der 1-%-Methode zugrunde gelegt wird, ist pauschal um die Kosten für das Batteriesystem zu mindern. Dabei wird der Bruttolistenpreis für Elektro- oder Hybridelektrofahrzeuge, die bis zum 31.12.2013 angeschafft wurden, in Höhe von 500 EUR pro kWh Speicherkapazität der Batterie gemindert...
Quelle Elektroautos: Wie der private Nutzungsanteil richtig berechnet wird
https://www.haufe.de/finance/steuern-finanzen/privatnutzung-von-elektroauto-des-unternehmers/anteil-privatnutzung-bei-elektroauto-richtig-berechnen_190_480938.html

Für ein 2017 gekauftes Auto kann ich gerade mal 300€/kWh Batteriekapazität und maximal 8000€ abziehen. Für ein rein elektrisches Auto mit großer Batterie, welches die Koten für den konventionellen Antrieb einsparen kann, ist das interessant, wobei da schon die 8000€ Grenze zuschlägt. Für ein Plug-In-Hybrid sehen die Werte deutlich anders aus.

Der kombinierte Stromverbrauch wird mit 13,5 - 13,7 kWh/100 km angegeben aber meine Praxis geht eher Richtung 20kWh/100 km. Akku und Motor bringen ca. 246 Kilo mehr auf die Waage und das Kofferraumvolumen reduziert sich um 70 Liter auf 400 Liter. Der Akku wird mit "7,6kWh" angegeben, so dass 30km Reichweite im optimal Fall ohne Heizung gerade so erreicht werden.

Für die Kostenberechnung sind das dann 7,6*300 = 2280€ Abzug. Mit 1% Privatanteil muss man 22€/Monat weniger ansetzen, was bei einem Einkommensteuersatz von 30% dann grade mal 6€ sind.

Wenn die Batterie aber gar nicht mit dem Auto gekauft sondern gemietet/geleased wurde, dann sind diese Kosten zwar für die Firma Betriebsausgaben aber werden nicht beim Privatanteil berücksichtigt. Diese Modell gibt es z.B. bei Renault Zoe.

Es hat niemand behauptet, das Steuerangelegenheiten einfach und logisch sind. Hier dürften viele Lobby-Strukturen an allen Ecken und Enden gezupft haben. Solche Konstruktionen verhindern geradezu eine korrekte Steuererklärung.

Laden

Ein Elektro-Fahrzeug muss natürlich auch geladen werden. Das gilt um so mehr für die Plug-In Hybrid-Fahrzeuge. Es gibt ja schon Sprüche von großen PHEVs, bei denen man bei der Rückgabe nach dem Leasing feststellt, dass das Ladekabel noch in der Originalverpackung im Kofferraum liegt. Ich habe meinen PHEV ja mit den Ziel angeschafft, möglichst viel auch Elektrisch zu fahren und nicht nur elektrisch zu unterstützen. daher bekommt er zuhause immer Strom und unterwegs, wenn es sich ergibt.

Unterwegs ist leider nicht immer einfach, da immer mehr Ladesäulen auch eine Zeitkomponente haben und ich mit meinem Mini-Akku und max. 3,7kW Ladung sehr teuer "tanke". Zudem will ich nicht die Ladesäule der richtigen E-Fahrzeugen blockieren, die auf Strom angewiesen sind.

Für die Ladung gibt es drei Varianten, von denen die ersten beiden für Firmenfahrer relevant sind.

Fall Beschreibung

Firmenwagen in der Firma laden

Da die Firma sowieso alle Betriebskosten des Fahrzeugs trägt, gibt es hier fast nicht zu beachten. Die Firma installiert die Ladepunkte und klemmt sie an ihren Zähler an. Die Energiekosten für das Laden der Firmenfahrzeuge sind Betriebsausgaben.

Firmenwagen unterwegs laden

Wer unterwegs an einer Säule lädt, kann die Kosten wie eine Tankquittung auch direkt von der Firma bezahlen oder als Reiskosten sich erstatten lassen. Der Ladepunkt-Betreiber muss hier einige Vorschriften hinsichtlich Eichrecht und Abrechnung beachten. Das fällt nur weg, wenn der Strom "verschenkt" wird. Hotelbetreiber oder Ferienwohnungen müssen sich dann eine passende Lösug überlegen, ob sie kWH genau oder Pauschal abrechnen.

Firmenwagen zuhause laden

Knifflige wird es natürlich denn ein Mitarbeiter sein Auto auch zuhause lädt. Bei einem PHEV kann er ja noch konventionell fahren aber Sinn mache ein PHEV natürlich nur, wenn er auch geladen wird. Beim E-Auto stellt sich die Frage noch weniger. Wer nicht in der Firma laden kann und auch nicht immer mal wieder bis zu einer Stunde an einem DC-Lader warten will, wird zuhause eine Wallbox mit 11-22kW montieren.

Natürlich wollten Sie aber nicht den Firmenwagen, für den Sie schon 0,5% versteuern auch noch Strom schenken. Das sind durchaus Beträge. Wer z.B. 15000km/Jahr fährt und nur 5000km davon zuhause auflädt, braucht bei 20kWh/100km schon 1MWh zu 30ct oder 300€ im Jahr.

Sie können als mit einem geeichten Zwischenzähler den effektiven Strombezug ermitteln oder eine Pauschalregelung anwenden, die aber auch wieder aufwändig.

Lademöglichkeit beim Arbeitgeber Elektroauto PHEV

Mit Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

20€/Monat= 240€/Jahr

10€/Monat = 120€/Jahr

Ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber

50€/Monat = 600€/Jahr

25€/Monat = 300€/Jahr

Ein Geschenk ist das natürlich für die Fahrer, die ihren PEHV gar nicht aufladen und ohne Ladepunkt beim Arbeitgeber noch mal 300€ ansetzen können. Wer ein E-Auto auch nur beim Arbeitgeber oder unterwegs lädt, kann 240 oder 600€ ansetzen. Wer zuhause lädt muss schon schauen, ob er die Pauschalen nutzt oder einen Zwischenzähler aufstellt.

Ich fahre mit meinem PHEV ca. 8000km/Jahr rein elektrisch mit 20kWh/100km = 1600kWh a 30ct = 480€. Als Pauschale könnte ich nur 300€ ansetzen aber für 180€ bekommt man keine Wallbox.

Am besten fahren Sie mit einem EV ohne Lademöglichkeit beim Arbeitgeber und Laden an öffentlichen Stellen auf Firmenkosten

Privatfahrzeug in der Firma laden

Wenn die Firma Ladepunkte anbietet, dann könnten Sie ja auch ihr Privatfahrzeug laden. Es obliegt der Firma, ob Sie dies kostenfrei erlaubt oder eine Abrechnung durchführt. Angeblich duldet das Finanzamt eine unentgeltliche Abgabe bis 2020, die Sie als Privatnutzer auch nicht als geldwerten Vorteil versteuern müssen. Was aber so gönnerhaft sich anhört, findet in der Realität kaum Anwendung, denn es gibt einfach kaum Firmen, die solche Ladepunkte in ausreichernder Anzahl anbieten.

Was erst mal nur so aussieht wie "Stecker rein und laden" ist ganz und gar nicht trivial, da das deutsche Eichrecht sehr schnell wieder zugeschlagen hat und einige Anforderungen an den Ladepunkt gestellt werden. Vorhandene Ladepunkte mussten daher nachgerüstet werden und neue Ladepunkte sind relativ teuer.

Ich kann mich noch gut an die Ferraris-Zähler mit Münzeinwurf erinnern. Wer 1 DM eingeworfen hat, hat dann 10 kWh bekommen. Danach hat der Zähler abgeschaltet. Wenn ich heute die Supermarkt-Kasse sehe, an der ich per NFC einfach bezahlen kann, dann sollte es doch nicht so schwer sein, einfach die Karte davor zu halten und per Up/Down taste einen Betrag auszuwählen, für den dann geladen wird.

Eichrecht (MID)

Solange sie ihren Strom "verschenken" und der Beschenkte dies nicht bei der Steuer berücksichtigen muss, brauchen Sie nichts weiter zu beachten. Sobald aber neben den Elektronen auch noch "Euronen" fließen, muss in Deutschland nun auch der Ladepunkte 100% genau erfasst werden. Sie benötigen also einen geeichten Stromzähler oder Zwischenzähler. Achten Sie dabei auf den Begriff MID (Kurzform von Measuring Instruments Directive)

Leider habe ich noch keine Handlungsanleitung gefunden, ob die Zwischenzähler dann auch immer mal wieder geeicht und getauscht werden müssen. Ich lese meinen Zähler immer zum Jahreswechsel ab, wie ich auch den Zwischenzähler an meinem Serverrack und für den Büroraum ablese. Man täuscht sich nämlich leicht mal, wie der ein oder andere permanent laufende Server oder Client sich einverleibt.

Auch wenn sich 200W nicht viel anhören, dann sind das doch 4,8kWh/24h. für 365 Tage kommen dann schnell 1752kWh zusammen. Mit 30ct/kWh sind das dann schnell 525€ Betriebsausgaben.

Steuer optimieren?

Wenn Sie als Arbeitnehmer also das Maximum erreichen wollen und möglichst billig mit dem Auto unterwegs sind dann sollten sie

  • Beachten Sie die Netto-Listenpreise
    Die Förderung ist abhängig von dem Typ und dem Preis. Bis 40.000€ darf ein EV kosten, damit man 6000€ sparen, bis 65TEUR immer noch 5000. Bei Hybrid-Fahrzeugen gibt es bis 40TEUR noch 4500€ Zuschuss und bis 65.000 immer noch 3750€.
    Als Angestellter kann ihnen das aber egal sie, da nur der Listenpreis zählt.
  • Ihr Auto nach dem 1.1.2018 gekauft haben
    Dann können Sie den Eigenanteil mit 0,5% versteuern. Das Fahrzeug könnte also sogar doppelt so teuer sein und sie bezahlen immer noch nicht mehr als mit ihrem alten Auto.
  • Laden Sie nie zuhause. (Offiziell natürlich schon)
    Sie wollen ja die Pauschalen in Anspruch nehmen und dann wäre jeder Strombezug auf Eigenkosten ja nachteilig. Bei einem PHEV kann ihnen das eh egal sein, da er auch mit Benzin/Diesel fährt. Beim Elektroauto müssten Sie dann natürlich ab und an eine Ladesäule aufsuchen.
  • Kein Ladestation beim Arbeitgeber
    Ansonsten halbiert sich auch noch die Pauschale. Interessanter ist aus Steuergründen ein öffentlicher Ladepunkt.

Unterm Strich fahren Sie dann ein EV und bekommen 600€/Jahr für Heimladen und der Arbeitgeber spart sich die Ladestruktur.

Damit ist natürlich auch offensichtlich, wie idiotisch diese Regelung sich auswirken kann und praktikabel ist sie auch nur bedingt. Vielleicht spekuliert unser Finanzminister. Für das Stromnetz und die Bequemlichkeit wären natürlich Ladepunkte in der Firma und Zuhause samt Abrechnung per Zähler optimal.

Weitere Links