Solar und IoT

Wer eine Photovoltaik-Anlage (PV) jüngeren Bauart mit 7-9,9kWhp betreibt erzeugt den Strom für ca. 11ct/kWh, während man für die Einspeisung ca. 12ct/kWh bekommt. Mit dem Gewinn vor Steuern und Finanzierungskosten ist das ja doch eher Liebhaberei oder eine versteckte Förderung der Installationsbetriebe und Kreditgeber. Interessant wäre natürlich der "Eigenverbrauch" für 12ct, was aber durch eine Verordnung des Finanzministeriums (BMF) aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen verbaut wurde. Diese Seite ist primär mal eine Ideensammlung und keine fertige Lösung meiner PV-Installation und weiteren Planung.

Diese Seite ist noch nicht verifiziert. Die Aussagen können falsch sein und sollten nicht als Basis für eigene Entscheidungen genutzt werden. Ich bin kein Steuerberater

Frust beim Eigenverbrauch?

Gleich vorneweg ich kann nicht verstehen, warum ich den Strom meiner Solaranlage an den Energieversorger für 12,7ct verkaufen darf aber den Eigenverbrauch mit 25ct (Stand 2017) verkaufen muss. Ich dachte, dass Eigenverbraucht auch politisch gewollt ist weil ich die Stromnetze entlaste.

Update (?)
Laut https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/Merkblatt_Liebhabereiwahlrecht%20.pdf kann man eine Solaranlage bis 10kW als "Liebhaberei ohne Gewinnabsicht" einstufen lassen und damit sind Verluste und Gewinne nicht mehr in der Einkommensteuer anzugeben. Die Umsatzsteuer muss allerdings immer noch angegeben werden. Das verändert aber dennoch die Berechnung der Wirtschaftlichkeit, wenn Sie den Eigenstrom nicht mehr als Gewinn ansetzen müssen. Offen: Umsatzsteuer?

Ja, ich weiß auch, dass selbst die 12,7ct schon "gefördert" sind weil der Strom auf dem Großmarkt noch viel weniger kostet. Aber man darf nicht die 1-3ct/kWh an der Strombörse in Leipzig (EEX) mit meinem Solarstrom vergleichen, denn auf den Strom kommen ja noch Steuern, Leitungsgebühren und der Stromvertrieb durch die Energieversorger dazu. Die Bürotempel wollen auch bezahlt sein.

Trotzdem rechnen viele Autoren von Artikeln und Webseiten den Eigenverbrauch hinsichtlich der Kosten aus meiner Sicht falsch. Hier eine Kurzfassung:

Berechnungsschnitte

Entstehungskosten

Wenn ich den Anschaffungspreis der Solaranlage als Abschreibung und die laufenden Mehrkosten für Zähler und Wartung über die 20 Jahre Nutzungszeit verteile und die Sonne wie prognostiziert scheint, dann kommt mich die kWh gewonnener Strom auf ca. 12ct. Mit etwa weniger als 10kWp kann man im regnerischen Paderborn wohl 7000kWh/Jahr erwirtschaften. Auf 20 Jahren komme ich auf 140 MWh a 12ct = 17780€, was ziemlich genau der 17.137€ Rechnung entspricht.

Einspeisung

Da die Anlage im November 2015 angeschlossen wurde, bekomme ich ca. 12,7ct/kWh als "Einspeisevergütung". Würde ich also die komplette Energiemenge mit 140MWh einspeisen, würde ich vom EVU dafür 140.000kWh * 12,7ct = 17.780€ bekommen. Nach 20 Jahren fehlerfreien Betriebs wäre ein Gewinn von 643€ zu versteuern. Dafür "lohnt" sich eine Anlage nicht wirklich.

Eigenverbrauch falsch gerechnet

Anstatt jede kWh in das Stromnetz einzuspeisen, erreiche ich einen Eigenverbrauch von ca. 30%. Es wäre natürlich schön, wenn ich auch meine "interne" Stromlieferung mit ebenso 12,7ct/kWh oder sogar den 12ct berechnen könnte. 30% von 140MWh wären 42MWh, die ich deutlich verbilligt beziehen könnte. Leider ist es aber nicht so. Es ist auch nicht nur die MwSt, die ich beim Verkauf an "privat" drauf addieren und dann an das Finanzamt abführen muss. Erfolgreiche Lobbyarbeit hat vermutlich dafür gesorgt, dass Privatpersonen beim Eigenverbrauch einen "marktüblichen Preis" ansetzen müssen. Siehe dazu:

"Führt der dezentral verbrauchte Strom zu einer steuerpflichtigen unentgeltlichen Wertabgabe nach § 3 Abs. 1b Satz 1 Nr. 1 UStG, ist für die Bemessungsgrundlage der (fiktive) Einkaufspreis im Zeitpunkt des Umsatzes maßgebend (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 UStG). Bezieht der Photovoltaikanlagenbetreiber von einem Energieversorgungsunternehmen zusätzlich Strom, liegt ein dem selbstproduzierten Strom gleichartiger Gegenstand vor, dessen Einkaufspreis als fiktiver Einkaufspreis anzusetzen ist."
Quelle "Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Photovoltaik- und KWK-Anlagen; Abschaffung des Eigenverbrauchsbonus nach § 33 Abs. 2 EEG durch die EEG-Novelle zur Photovoltaik 2012; BFH-Ur­teil vom 12. Dezember 2012, XI R 3/10 "https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/Umsatzsteuer-Anwendungserlass/2014-09-19-USt-Photovoltaik-KWK-Anlagen.html

Diese Regelung gilt wohl nicht für Firmen sondern nur für Kleinanlagen.

Merkblatt: Liebhabereiwahlrecht bei kleinen Photovoltaikanlagen & Blockheizkraftwerke
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/Photovoltaikanlagen/Merkblatt_Liebhabereiwahlrecht%20.pdf

Eigenverbrauch "richtig"

Wenn ich meinen Finanzamt folge, muss ich den selbst genutzten Strom am "Marktpreis" festmachen, obwohl dafür kein Zwischenhandel oder Durchleitungskosten o.ä. angefallen sind. Die Rechnung sieht dann wie folgt aus:

  • 1 kWh selbst verbraucht berechne ich als Solarbetreiber an mich selbst mit 25ct zzgl. MwSt.
    Ob Sie sich nun eine "Rechnung" als "Firma" an sich privat schreiben oder eine Privatentnahme buchen, sollte im Ergebnis keinen Unterschied machen
  • 19% MwSt privat an Solar bezahlen und abführen
    Die an Privat berechnete Mehrwertsteure von 19% auf 25ct (= 4,75ct) gehen direkt ans Finanzamt. Wenn ich 42MWh Privat für 20 Jahre ansetze, dann sind das 1995€, die ich privat bezahle.
  • 25ct/kWh erhöhen ihren Gewinn
    Wenn ich 42 MWh (30% von 140 MWh) mit 25ct statt 12ct ansetze, dann erwirtschafte ich 5460€ mehr. Da freut sich das Finanzamt da ich darauf Einkommensteuer zahlen muss. Wenn das 30% sind, dann sind das 1638€ ans Finanzamt
  • Kein Abzug im Privaten
    Den privaten Strom kann ich natürlich privat nicht irgendwie steuerrelevant ansetzen. Insofern spare ich privat erst mal nichts, ob ich den Strom nun vom EVU oder von meiner Solaranlage beziehe.

Ergebnis

Auch wenn ich privat nichts spare, so bleibt mir ein höherer Gewinn und von den 5460€, die ich an mich bezahle bleiben nach der Einkommensteuer immer noch 3822€ als Vorteil übrig. Bezogen auf die 42MWh reduziert sich mein Bezugspreis dann doch um 9,1ct. Statt 25ct zahle ich also 15,9 ct/kWh, was aber schon wieder mehr ist, als die Anfangs gedachten 12ct/kWh.

Reale Auswirkungen

Letztlich sind es die 9,1ct/kWh, die eine privat genutzte kWh günstiger ist. Und nun rechnen Sie mal, wie sich eine Optimierung bezüglich dem Eigenverbrauch rechnet.

  • Batteriespeicher
    Durch einen Speicher können Sie den selbst erzeugten Strom speichern und den Eigenverbrauch anheben. Für jede kWh können sie quasi 9ct einsparen. Nehmen wir einen Speicher mit 10kWh, dann sparen wir nicht mal 1€/Tag oder 365€/Jahr. Nun prüfen Sie mal die Kosten des Speichers über die Betriebszeit
  • Energie-Manager
    Kleine Geräte überwachen ihren Strombedarf und schalten Verbraucher dann ein, wenn genug Solarstrom da ist, z.B. Waschmaschine oder Heizspeicher. Auch hier ist genau zu rechnen, was die letztlich sparen im Vergleich zu den Kosten
  • E-Auto
    Ich habe tatsächlich ein Auto, welches bis zu 7kWh/Ladung (BMW 225xe Erfahrungsbericht) aufnehmen könne. Dummerweise ist es nicht wirklich steuerbar und selbst ein optimierter Ladevorgang wäre grade mal 63,7ct  (7*9,1ct) günstiger. Der Aufwand lohnt sich wohl erst bei Vollstromern, die tagsüber auch wirklich per Solaranlage geladen werden. Dann sind aber 10kWp deutlich zu wenig, um einen Akku mit z.B. 70kWh zuverlässig zu laden.

Gerade die eigentlich sinnvolle Platzierung dezentraler Energiespeicher ist bei der aktuellen Berechnung des Eigenbedarfs nicht besonders interessant. Es darf viele Jahre nichts schief gehen, damit so eine Anlage im Privathaushalt sich rechnet.

Daher lasse ich die Anlage ihre Arbeit machen, berechne mir zähneknirschend die 25ct, wohl wissend, dass es am Ende doch ein günstigerer Preis ist und beobachte die Stromentwicklung weiter. Leider kann die Spanne größer werden, aber der Preis für selbst genutzten Strom wird vom Finanzamt genauso höher angesetzt werden.

Anders sieht es aus, wenn Sie eine kleine Anlage als "Liebhaberei" ohne Finanzamt installieren. Eine "Balkonanlage" mit vielleicht 1-3 kWp sollte nie mehr Energie produzieren, als sie selbst erzeugen und damit reduzieren Sie effektiv den Bezug von Strom aus dem Netz.

Wer 0,4kWp installiert und im Jahr damit 400kWh a 25ct weniger bezieht, hat 100€ gespart. Solche Anlagen gibt es (Stand Dez 2019) für 300-400€.

Ab nun kommt eine "Langversion", in der sich Inhalte wiederholen.

Ausgangssituation

Als meine Frau ein Haus im Jahr 2015 gebaut hat, stellte sich mir auch die Frage nach einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach. Wir hatten noch etwas Platz im Budget und haben daher eine 9,9 kWp-Anlage auf das Ost/Süd/West-Dach gelegt. Die verschiedenen Anbieter haben dabei immer von einem "Plateau" der Erzeugung geredet, der dem Eigenverbrauch entgegen käme. Die Fläche im Osten bekäme schon früh Sonne und über die Wanderung der Sonne gäbe es nicht die übliche Parabel mit dem Höhepunkt um Mittag, der dann aufgrund gesetzlicher Regelungen bei 70% gekappt wird, sondern es wäre flacher und Breiter. Ich habe als IT-Consultant mit PRTG natürlich die Auswertung gebaut und auf PRTG-Kostal Solar auch beschrieben. Sie sehen hier auch, dass die drei Strings etwas versetzt Leistung liefern aber nicht wirklich einen Tafelberg ergeben. Aber selbst am sonnigsten Tag ist zu sehen, dass die 70% Marke gerade angekratzt wird. So viel verliere ich also nicht, wenn der Wechselrichter abriegelt.

Wobei ich es energetisch schon als Unfug ansehe, dass man solche Tricks anwenden muss und quasi Ressourcen brach liegen lässt. Aber das gilt für Windräder ja auch, die abgeschaltet werden, wenn zu viel Strom auf dem Markt ist. Richtig "Smart" sind die Stromnetze noch nicht und ich habe schon die Überlegung die Überkapazität z.B. in die Warmwasserbereitung umzuleiten.

Genau genommen könnte mein Wechselrichter selbst die 80 oder 90% liefern, denn durch mein Eigenverbrauch kommt die Energie ja eh nicht beim Netzbetreiber an.

Erste Wirtschaftlichkeit

Ob eine PV-Anlage letztlich ökologisch Sinn macht, kann ich nicht vollumfänglich beurteilen. Ich kann nur betrachten, was mit vorliegt. Das sind die Rechnungen für den Kauf, Installation, Betrieb auf der Ausgabenseite und die Einnahmen durch die Einspeise-Vergütung und Eigenverbrauch. Das interessiert letztlich auch das Finanzamt, denn ohne absehbare Gewinne wäre das ja ein "Hobby" und sehr schnell würde unser Staat die Ausgaben dann nicht mehr als einkommensteuerrelevant ansetzen. Ich muss einfach mal davon ausgehen, dass die "Gesamtkosten" zur Herstellung der Module und Technik im Kaufpreis enthalten sind. dazu zählen dann auch die "Umweltschäden". Ich denke dass das aber nicht so ist, weil an der Umweltzerstörung durch Bergbau etc. keinen realer Preis steht. Aber die Anlage macht ja Gewinne, auch wenn die Rechnung schon seltsam ist und so sieht meine Rechnung aus, wenn wir 20 Jahre als Betriebsdauer zugrunde legen und Umsatzsteuer herausrechnen. Die Anlage kann länger laufen aber ohne entsprechende Einspeisevergütung (bei mir ca. 11ct/kWh) muss man danach genau rechnen, wie man die Anlage weiter betreibt:

Feld

Position

Betrag/Einheit

A

Peak-Leistung und Jahresertrag

Wie viel Energie die Solarzellen umwandeln hängt natürlich vom Wetter und der Einbaulage ab. Aber es gibt Schätzungen, dass pro kWhp-Leistung ca. 0,7-0,9 MWh pro Jahr erzeugt werden. Meine Anlage mit 9,9 kWhp, die bei 70% abgeregelt wird, erzeugt ca. 8MWh/Jahr.

8000 kWh

B

Anschaffung

Die Anlage wurde "gekauft" und auf einmal bezahlt. Es ist dabei egal, ob sie das Geld "bar" auf den Tisch legen oder die Bank die Anlage finanziert. Über Kredit haben Sie später die Zinsen als zusätzliche Ausgaben, die die Amortisation nach hinten verschieben. Bei einer Bezahlung mit vorhandenen Eigenmitteln haben Sie dann das Geld nicht mehr, welches anderweitig Zinsen erwirtschaften könnte. Das wird aber nicht weiter berücksichtigt. Die Anlage ist ja dann nun ihre Investition.

Durch die Einspeisung der Energie sind Sie automatisch ein "Gewerbebetrieb" und wenn Sie eine Umsatzsteuererklärung machen, können Sie die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückfordern. Über die komplette Betriebsdauer müssen Sie dann natürlich die erhaltene Umsatzsteuer aus dem Stromverkauf an den Netzbetreiber aber auch den Eigenverbrauch wieder ans Finanzamt abführen. Wenn Sie am Ende "Gewinn" machen, und das ist ja das Ziel der Anlage, führen sie natürlich mehr Umsatzsteuer ab als sie am Anfang bekommen haben. Die Rechnung wird aber durch Inflation u.a. wieder verwässert.

17000€

C

Jährliche Kosten

Ich habe hier die Anschaffungskosten von 17.000€ durch 20 geteilt um die Abschreibung zu ermitteln

Wer das Geld auf "Pump" aufgenommen hat, müsste hier noch die Zinsen addieren. Auch andere Kosten, z.B. Versicherungen, Wartungskosten, Reinigung der Zellen etc. wären hier noch zu addieren. Insofern ist dieser Wert optimistisch gerechnet.

Auch die Rückbaukosten am Ende der Nutzungszeit sind hier noch nicht enthalten. Wir hoffen einfach alle, dass die Anlage nach 20 Jahren weiter läuft und zumindest durch den Eigenverbrauch die Kosten einspielt.

850€

D

Erzeugungskosten pro kWh

Mit diesen beiden Werten aus Feld A und B können Sie errechnen, was Sie die kWh kostet. Das stimmt natürlich erst einmal nur, wenn die Anlage 20 Jahre ohne weitere Kosten funktioniert, d.h. kein Wechselrichterausfall und in 20 Jahren können schon einmal Kondensatoren trocken fallen oder ein Blitzschlag einen Schaden produzieren. Wir bleiben aber mal optimistisch.

0,10€/kWh

E

Strompreis des Energieversorgers (EVU)

Aktuell ist es immer noch die Rechtslage, dass ich den selbst verbrauchten Strom nicht einfach für diese 10ct zzgl. USt. an mich "verkaufe". Verschenken geht schon mal gar nicht. Die Lobbyarbeite der EVUs sorgt dafür, dass Sie Netzentgelte u.a. bezahlen, obwohl der Strom nie das Haus verlässt. Machen Sie sich ihren eigenen Reim darauf. Die 25ct sind der Netto-Betrag. Brutto wäre das dann realistische 29,75ct/kWh.

Aus Vereinfachungsgründen lasse ich die Zählermiete aber auch zukünftige Preissteigerungen erst einmal außen vor.

0,25ct

F

Einspeisevergütung

Nun ist natürlich noch interessant, welchen Betrag Sie für jedes Eingespeiste kWh bekommen. bei mir sind da ca. 11ct/kWh zzgl. USt. Die USt ist aber nicht weiter relevant.

0,11€/kWh

G

Gewinn durch Einspeisung

Für jedes Kilowatt eingespeisten Strom erwirtschafte ich die Differenz aus Feld F - Feld D. bei mir als ca. 1ct/kWh. Würde ich also alles einspeisen und tatsächlich 8MWh*20 = 160MWh einspeisen, dann würde die Anlage 1600€ "Gewinn" erwirtschaften. Bei 17.000 Investition über 20 Jahre wenig interessant. Auch ökologische Denkweisen sollten sich rechnen.

0,1ct/kWh

H

Einnahme durch Eigenverbrauch

Interessanter wird die Rechnung erst durch den Eigenverbrauch und nun wird es etwas kompliziert. Die müssen den Strom ja zum "Marktpreis" an sich selbst verkaufen. Wobei sie in der Preisfindung nicht frei sind. Letztlich ist es aber egal, denn selbst wenn Sie den Strom zu 25ct an sich verkaufen, bekommen Sie das Geld als Gewinn ja wieder. Es ist aber nur fast ein geschlossener Kreislauf, denn das Finanzamt möchte einen Teil des Gewinns als Einkommensteuer zurück. Und hier ist ihr individueller Einkommensteuersatz maßgeblich. Je weniger Einkommensteuer sie zahlen, umso billiger ist der selbst verbrauchte Strom.

Für die Wirtschaftlichkeitsrechnung der Anlage schreiben wir hier aber die Einnahmen durch den Eigenverkauf ein

0,25€/kWh

I

Kosten pro kWh bei Eigenverbrauch

Wir können dennoch mal überschlagen, was und die selbst verbrauchte kWh kostet, wenn die Solaranlage keinen Gewinn machen sollte und die Anschaffungskosten nicht durch einen Kredit finanziert wurden

Wenn Sie gar keine Einkommensteuer zahlen würden, dann wäre der Strom zwar nicht kostenfrei aber wie hätten nur die Erzeugungskosten. (Feld D = 10 ct/kWh). Wenn Sie 20% Einkommensteuer bezahlen, dann müssen sie von den 25ct eben 5ct/kWh abführen. aus den 10ct Entstehungskosten werden dann 15ct.  Wer aber dann 40% Einkommensteuer bezahlt, den kostet der selbst verbrauchte Strom schon 20ct (Netto), was aber immer noch günstiger ist als der EVU-Strom. Ich nehme einfach mal einen Mittelwert.

0,17€/kWh

I

Eigenverbrauchsrate

Nun wissen Sie aber, dass sie bei Einspeisung zwar real "Geld" bekommen aber der Gewinn niedrig ist. Wenn Sie selbst den Strom verbrauchen, dann zahlen Sie aber deutlich weniger Geld an das EVU, auch wen Sie dafür etwas mehr Einkommensteuer bezahlten. Ein höherer Eigenverbraucht ist daher interessant. Ideal wären 100% aber das ist nur mit ganz kleinen Anlagen, z.B. diesen Balkonanlagen zu schaffen. Je größer die Anlage wird, desto mehr Strom können Sie gar nicht mehr selbst verbrauchen und müssen ihn quasi abverkaufen. Irgendwann fangen dann Überlegungen an. ob man den Strom nicht speichern könnte. Die Differenz von 16ct/kWh im Beispiel könnte man ja in Batterien stecken.

Für die Berechnung des Gewinns ist es aber wichtig, wie viel Strom erzeugt wird und was davon selbst verbraucht wird. Bei mir sind es ca. 35% über die letzten Jahre

35%

J

Gewinn

Für das Finanzamt ist nur interessant, was Sie an Gewinn ausweisen. dazu müssen Sie den Eigenverbraucht mit 25ct multiplizieren und die Zahlungen des Netzbetreibers aufaddieren und die vereinahmte Umsatzsteuer abführen. Der Gewinn wird dann ihrer persönlichen Einkommensteuer unterworfen.

Ihr Ergebnis

Ich habe lange überlegt, ob man sich darüber nun aufregen sollte oder nicht. Nun muss man aber wissen, dass die 12ct auch schon höher ist, als der Strom aus konventionellen Kraftwerken kostet. Die Preise auf der Strombörse sind viel niedriger und mein Strom muss ja auch noch verteilt werden. Letztlich sind die 12ct auch subventioniert. Interessant war in der Vergangenheit natürlich die Entwicklung der Einspeisevergütung zu den Panel-Kosten. Ich bin den Eindruck nicht los geworden, dass die Kosten für Panels sich genau an der Einspeisevergütung orientiert hat und nicht umgekehrt

Interessanterweise gibt es auch andere Quellen im Internet:

Demgemäß erfolgt eine Entnahme/Eigenverbrauch in Höhe von 0,13 € je Kw zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, soweit zur Umsatzsteuer optiert.
Quelle: Wirtschaftliche und steuerliche Fragen  zum Betrieb einer Photovoltaikanlage
http://www.steuer-gonze.de/web/index.php/steuertips/privatpersonen/haus-und-grundbesitzer/424-photovoltaikanlagen

Da ich eine Energiemenge von ca. 8,4 MWh/Jahr erzeuge und für 5,6MWh Einspeisung a 12ct =672€ vom Netzbetreiber erhalte mit 2,6MWh*25ct einen Eigenanteil von 650€ bezahle, bleiben nach Abzug der Abschreibung von ca. 675€ (13.500€/20 Jahre) am Ende ca. 650€ "Gewinn" über. Den muss ich natürlich versteuern. Nehmen wir mal 30% an, dann bleiben vielleicht 430€ "übrig oder eine Rendite von 3,1% des eingesetzten Kapitals. Kosten für den 2-Richtungszähler und Rücklagen für Wartung und Reparatur habe ich noch nicht berücksichtigt.

Die Frage ist natürlich nun, wie sich die Rechnung durch einen höheren Eigenanteil verändert. Ich würde sicher nichts investieren, wenn ich dann 25ct/kWh Batteriestrom dafür bezahlen müsste. Nun kann man aber ja sagen, dass der Gewinn nach Steuern ja mit meiner Stromzahlung verrechnet werden könnte. (Ok die Rendite des Kapitals wäre dann 0%). Aber ich hätte dann ja statt 650€ ja "nur" 220€ (650-430) für die 2,6 MWh bezahlt. 8ct/kWh ist ein interessanter Preis.

Die Stromerzeugungsanlage gehört zum Betriebsvermögen, der aus dem Unternehmen entnommene Strom stellt einen private Entnahme dar (§ 4 Abs. 1 Satz 2 EStG), die mit ihrem Teilwert (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG) gewinnerhöhend als Einnahme zu berücksichtigen ist. Der Teilwert ist ein steuerrechtlicher Wertansatz, der in etwa - je nach Einzelfall und Betrachtung - dem Verkehrswert entspricht. Aus Vereinfachungsgründen kann hier der durchschnittliche  Nettostromverkaufspreis je KWh zuzüglich Umsatzsteuer (§ 12 Nr. 3 EStG) angenommen werden.
http://www.steuer-gonze.de/web/index.php/steuertips/privatpersonen/haus-und-grundbesitzer/424-photovoltaikanlagen

Ob diese Ansicht aber korrekt ist, dürfen Sie selbst mit ihrem Finanzamt ausfechten.

Einspeisung mit mehr Eigenverbrauch?

Die Einspeisevergütung ist auch nur für die ersten 20 Jahre garantiert. Es ist davon auszugehen, dass danach der Preis rapide fällt, denn ein freier Verkauf durch den Eigenheimbesitzer wird es wohl nicht geben. Es macht also Sinn den Strom möglichst selbst aufzubrauchen. Es gibt auch entsprechende Lösungen aber auch hier scheint der Preis sich dem Markt entsprechend so zu verhalten, dass der Käufer einen kleinen Vorteil erreichen kann, aber Hersteller und Installateur sofort den Gewinn realisieren. Kaum sinkt aber die Förderung, werden die Geräte auch vergleichbar billiger, weil sie ja sonst unverkäuflich wären. Also sind all die Förderungen keine Hilfe für den Käufer sondern eine verdeckte Subvention der Hersteller. Vielleicht sollte man das Geld besser in die Universitäten und Forschungen stecken. Aber darüber zerbreche ich mir nicht den Kopf.

Steuerliche Behandlung und Gestaltungsmöglichkeiten Photovoltaik-Anlagen die ausschließlich dem privaten Eigenverbrauch dienen, bleiben steuerlich unbedeutend.
Quelle: Wirtschaftliche und steuerliche Fragen  zum Betrieb einer Photovoltaik-Anlage http://www.steuer-gonze.de/web/index.php/steuertips/privatpersonen/haus-und-grundbesitzer/424-photovoltaikanlagen 

Wie sie in der Ertragsrechnung gesehen haben, ist der Gewinn durch die Einspeisung gering und der Eigenverbrauch macht die Nutzung interessant. Manchmal könnte man sogar überlegen , ob man die Anlage nicht so dimensioniert, dass man möglichst alles selbst verbraucht und nichts einspeist. Dann könnte man die Anlage sogar "privat" betreiben und müsste auch keine 25ct/kWh sich selbst berechnen sondern den günstigeren Erzeugerpreis.

Nehme wir mal an, ich hebe den Eigenverbrauch von den 30% auf 40% an. Ich würde dann 3,4MWh statt 2,6 MWh selbst verbrauchen und entsprechend 4,8MWh einspeisen. Der Netzbetreiber erstattet nur noch 576€ und ich muss mir selbst erst einmal 850€ bezahlen. Die Einnahmen steigen auf 1426€ und nach Abzug der Abschreibung bleiben 751€ Gewinn, der nach Abzug von wieder 30% Einkommensteuer bei 525€ liegt, die die gezahlten 850€ auf 325€ für 3,4 MWh reduzieren. Der Preis pro kWH ist auf 9,5ct/kWh angestiegen. Immer noch sehr günstig.

Um dieses Ziel zu erreichen darf aber das "Hilfsmittel" den Gewinn nicht auffressen. Ich will die Rechnung hier nicht abschließen, da Sie viele Komponenten nicht enthält und wie bei einem Kreditvertrag können auch Bruchteile eines Prozentpunkts über einen Laufzeit von 10-20 Jahren die Rechnung komplett drehen.

Die Rechnung wäre natürlich attraktiver, wenn wir gleich mit den 12ct/kWh für den Eigenverbrauch rechnen könnte. Denn der Strom geht ja gar nicht erst durch die Netze. Genau genommen könnte man sogar den Preis auf der Strombörse ansetzen, quasi "ungefördert" mit wenigen ct. dann würde die Anlage vermutlich sogar die Einnahmen aus der Einspeisung auffressen und Verluste schreiben. Nach wenigen Jahren würde das Finanzamt dann sicherlich Liebhaberei unterstellen und ihr "Stromerzeuger-Gewerbe" zwangsabmelden.

Nur wäre das dann schlimm?. Sie könnten dann keinen Strom mehr einspeisen und keine geförderte Vergütung von 12ct/kWh bekommen. Aber ihre Stromerzeugung würde zu den Kosten weiter laufen. Sie müssten nur den Strom eben komplett selbst verbrauchen und je mehr desto besser. Nur "Abkemmen" können Sie sich nicht, da die Wechselrichter vom Stromnetz ihren Takt bekommen und nur wenige einen "Inselbetrieb" können. Selbst dann wäre es immer noch fraglich, wie sie mit Überkapazitäten umgehen. Ein großer Batteriespeicher könnte viel aufnehmen aber kostet auch Geld. Bei einem kleinen Speicher muss der Wechselrichter drosseln. Die Kosten für diese Speicher müssen Sie natürlich auf die 12ct der reinen Erzeugung aufschlagen. Sie werden aber weiterhin auch Strom vom Netzbetreiber beziehen. Da wird es also elektrisch eine Kopplung geben und ich denke nicht, dass Sie Strom "aus Versehen" ohne Vergütung ins Stromnetz abgeben dürfen. Da werden die verschiedenen Interessenverbände schon einschreiten.

Also müssten Sie genau erfassen, wie viel Strom sie selbst verbrauchen und erzeugen und den Verbrauch so steuern, dass Sie nie weniger verbrauchen als sie erzeugen. Notfalls regeln Sie den Wechselrichter herunter oder bringen ihr Brauchwasser per Tauchsieder zum Kochen. Mehrverbrauch ist hingegen kein Problem. Sie bezahlen halt dann für den Bezug von Energieversorger.

Eigenverbrauch mit 12ct statt Einspeisung

Wenn die Strompreise weiter ansteigen, dann könnte man sich überlegen die Anlage gar keine 20 Jahre "gewerblich" zu betreiben und das Gewerbe aufzulösen. Die PV-Anlage würde man mit dem Buchwert zzgl. Umsatzsteuer an den Hausbesitzer verkaufen und den Einspeisevertrag kündigen. Die 12ct/kWh aus der Einspeisung fallen nun auch weg und die Umsatzsteuererklärung und EÜR. Die Anlage ist ab sofort ihr privates Vergnügen so wie viele "Balkonanlagen" komplett unerkannt von Netzbetreiber und Finanzamt betrieben werden. Sie produzieren ja zumindest laut Vorgabe immer weniger Strom als verbraucht wird. Ihre "Groß"-Anlage müssen Sie nun natürlich anpassen, dass Sie keinen Strom einspeisen.

Anfang 2018 mit 30% Eigenverbrauch würden 70% des Stroms vom Wechselrichter gar nicht erst bereit gestellt. Die 12ct "Erzeugung beziehen sich aber natürlich auf die komplette Strommenge. Mit dem Setup würde auf jeden Fall die Abschreibung (675€/Jahr) anstehen. Mit 2,6MWh Eigenverbrauch sind das 25ct. Und da ist kein Puffer für Reparaturen etc. enthalten. Aber der Abstand zum Einkaufspreis vom Energieversorger wird ja jährlich größer. Und je höher der Eigenverbrauch gehen kann, desto günstiger wird ja die Stromrechnung, Ich muss den Strom ja dann nicht mehr vom Energieversorger einkaufen sondern er wäre ja "eh da".

Aber dann sieht die Rechnung ganz anders aus, denn jede zusätzlich selbst verbrauchte kWh kostet mich auf der Erzeugerseite quasi 0ct aber ich spare auf der Seite des Netzbetreibers die 25ct oder wo der Energiepreis zukünftig hochklettert. Bei der obigen Rechnung habe ich 0,8MWh im Jahr mehr Eigenverbrauch angenommen (30% -> 40%). Bei angenommenen 25ct/kWh sind das 200€ Einsparung nicht vom Versorger zu kaufender Strom. Über 10 Jahre könnte ich also 2000€ in einen Batteriespeicher stecken. Das muss man dann doch mal rechnen, welche Speicherkapazität für welchen Preis zu verfügbar ist und wie viel Steigerung des Eigenverbrauchs damit erreicht wird.

Aber es wird immer eine Lücke zwischen selbst erzeugtem Strom und Bedarf geben. Man wird speziell in den Wintermonaten noch Strom zukaufen müssen. Und da ist noch gar nicht absehbar, wie sich die Stromkonzerne auf so eine Situation von vielen "Selbstversorgern" einstellen, die nur "Überbedarf" einkaufen. Diese "Ausnutzung" wird man dann wohl mit dynamischen Strompreisen entgegen wirken, die in Spitzenzeiten eben noch viel teurer sind oder die Grundgebühr wird einfach angehoben. Wie das geht können Sie ja bei Telekom und Co abschauen, die fast nur noch von den Grundgebühren leben denn die Gesprächsminuten selbst kostet ja quasi nichts mehr.

Insofern ist der Verzicht auf die Einspeise-Erlöse auch noch keine sichere Band, wenn Sie mit einem hohen Privatanteil die niedrigeren Erzeugerkosten zu nutzen. Es kann aber durchaus interessant sein, wenn Sie eine kleinere PV-Anlage installieren mit dem Ziel ganz ohne Speicher und Tricks quasi nur für den Eigenverbraucht zu produzieren. Quasi die „Balkonanlagen“ von denen weder Netzbetreiber noch Finanzamt etwas wissen, Jeder Cent, den die in den Abschreibungskosten unter den 25ct/kWh sind, ist für den Inhaber ein Gewinn. Die Panels sind vom Preis her nicht viel teurer aber die Startkosten für Wechselrichter und Installation sind natürlich ungünstiger je kleiner eine Anlage geplant wird. Dennoch kann das interessant sein. Wer aber eine größere Anlage baut oder hat und damit der Eigenverbrauch nicht mehr den kompletten Strom abnehmen kann, wird wieder rechnen müssen.

Es bleibt spannend und ich glaube nicht, dass ich in naher Zukunft die kompletten 8-9MWh "speichern" kann, um damit über das ganze Jahr zu kommen.

Kann IoT helfen?

ich würde da zwischen "Diesseits" und "Jenseits" des Stromzählers unterscheiden. Auch wenn "Internet of Things" immer gleiche globale und mit großen Datenmengen abdecken will, so wird viel Strom eigentlich nur vom naheliegenden Kraftwerk zum Verbraucher transportiert. Mit einer PV-Anlage wäre es ideal, wenn de Strom noch im Haus verbraucht und ggfls. gespeichert wird, d.h. diesseits bleibt. Aber selbst der eingespeiste Strom wird ja nicht durch Deutschland transportiert sondern der Verbrauche ist ja meist noch im gleichen Baugebiet diesseits der lokalen Umspannstation. Die Infrastruktur muss natürlich betrieben werden, weswegen ich meinen Strom ja nicht für 25ct an meine Nachbarn verkaufen kann. Dass ich den Eigenverbrauch aber für 25ct mich berechnen muss, ist wohl politischer Wille. Wer eben vom Netzbetreiber Geld bekommen will, muss wohl in diesen sauren Apfel beißen.

IoT im Haus kann hier aber dennoch helfen, indem der Wechselrichter, die Zähler, ein eventuell vorhandener Stromspeicher und die Verbraucher miteinander kommunizieren. Es gibt natürlich Verbraucher wie z.B. Beleuchtung aber auch den Kühlschrank, Herd etc, deren Integration keinen Sinn macht weil sie entweder zu wenig Energie (LED-Leuchten) benötigen oder Ab- oder Einschaltungen keinen Sinn machen. Auch Kühlschränke kann man nicht als "Kältespeicher" verwenden, was bei einer Tiefkühltruhe schon anders aussehen kann. Wenn aber der Herd zu Kochen angeschaltet werden muss, dann ist es leidlich egal, wo der Strom dazu herkommt. Hier würde es aber reichen, wenn der Zähler an andere Großverbraucher meldet, dass gerade Strom bezogen wird und es doch wünschenswert wäre den Verbrauch von Brauchwassertherme temporär zu drosseln. Umgekehrt könnte die Wassererwärmung natürlich sehr viel "freie Energie" sogar stufenlos Regelbar aufnehmen. Mit der Gefriertruhe ist das schon aufgrund der viel geringeren Anschlussleistung nicht so einfach auch wenn Sie mit "Superfrost" taster.

Das ganz funktioniert natürlich nur mit einem Art "Puffer" um kleine Differenzen in der Regelkette zwischen Verbrauch und Erzeugung abzumildern.

Wenn man aber selbst erzeugte und nicht verwendbare Übermengen nicht vernichten will, kann man sie ja im Nahbereich, z.B. Nachbarn abgeben. Je größer die Gruppe ist, desto gleichmäßiger verläuft die Bedarfskurve. Es gibt zwar hier auch Berge und Täler aber über entsprechende Kommunikationswege könnte hier schon viel optimiert werden. Eine kleine Version dieser Steuerung ist schon lange für Elektroheizungen und Wärmepumpen bekannt. Der Stromversorger kann diese Geräte aus der Ferne temporär abschalten und belohnt dies mit günstigeren Energie-Preisen. Auch Elektro-Autos sind interessante Geräte, die lokal erzeugten Strom direkt wieder in ihren Batterien speichern könnten.

Gleichstrom ist keine Option

Ein Problem ist natürlich die Nutzung von Wechselstrom. Der ist zwar gut transformierbar aber gespeichert wird natürlich Gleichstrom. Entsprechende Konvertierungen haben wieder Verluste. Mit einem Gleichstomnetz im Haus wäre vieles einfacher, da man über den Spannungslevel hier einfach die Regelung aufbauen könnte. Wenn die Gleichspannung zu hoch ist, kann der Tauchsieder mehr Energie entnehmen bis das Niveau wieder gesenkt ist. Das Problem sind die fehlenden Verbraucher und die höheren Gefahren von Gleichspannung auf den Körper und technischen Schalter (Funkenstrecke bei Schaltern mangels Nulldurchgang) das wäre alles lösbar aber ich sehe das als utopisch an. Ich hatte tatsächlich mal überlegt ein 5V Netz parallel aufzubauen um einmal zentral die Versorgung für Handy und Co bereit zu stellen. Aber andere Geräte brauchen dann wieder andere Spannungen und es handelt sich bei allen Geräten ja nicht um nennenswerte Großverbraucher. Selbst die LED-Beleuchtungen, welche theoretisch angeschlossen werden könnten, brauchen immer noch einen "Strombegrenzer" um nicht durchzubrennen. Der Aufwand macht aus meiner Sicht keinen Sinn. Zwar heißt es, dass auch Kleinvieh Mist macht und die Anzahl relevant ist. Aber die Steuerung eines solchen "Schwarms" ist natürlich eine Herausforderung.

Zwischenstand

Meine Planung ist, dass ich zuerst einmal "erfasse", d.h. die verschiedenen Datenquellen von Heizung, PV-Anlage, Stromzähler und einiger anderer relevanter lokaler Verbraucher wie Kühltruhe und E-Auto erfasse und rein aus den Daten das Potential für eine Optimierung ermittle. Schon das wird einiges an Zeit dauern, da jeder Hersteller da sein eigenes Süppchen kocht und einige gar nicht kooperativ sind. Dabei wäre es ja gar nicht so schwer, wenn Geräte einen optionalen WLAN-Client hätten, der Basisfunktionen per MQTT o.ä. (Daten senden, Befehle abholen) implementiert hätte. Ein ESP8266 ist einfach billig und eine Firmware, die beim Einschalten einige Minuten einen AccessPoint aufspannt, damit das Gerät per Browser dann in eine vorhandenes WLAN eingebunden werden kann, sollte die Kosten nicht wirklich hochtreiben. Wenn man dann noch die URL für den MQTT-Service konfigurieren könnte, wäre eine universelle Plattform geschaffen mit vielen kompatiblen Endgeräten und offenen Plattformen für die Verarbeitung. Das ist aber wohl der Traum eines fachfremden IT-lers und Hersteller denken eher in geschlossenen proprietären Systemen.

Wir wissen nicht, was die Zukunft bringt aber ich würde meinen ersten Fokus hier auf die Nahversorgung und Großgeräte richten. Mitte 2018 hat aber die EU eine Entscheidung vorbereitet, die vielleicht den Eigenverbrauch deutlich interessanter werden lassen wird.

Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich bei den Verhandlungen über die neuen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie auf ein Diskriminierungsverbot für selbst erzeugten Ökostrom verständigt. Dabei soll dies für Anlagen bis 30 Kilowatt Leistung gelten. Auch eine Doppelbelastung von gespeichertem Strom soll nach dem Willen der EU künftig vermieden werden.
Quelle: EU-Trilog: Keine Belastungen bei Photovoltaik-Eigenverbrauch bei Anlagen bis 30 Kilowatt (https://www.pv-magazine.de/2018/06/28/eu-trilog-keine-belastungen-bei-photovoltaik-eigenverbrauch-bei-anlagen-bis-30-kilowatt/ )

Das Europaparlament und die Mitgliedsstaaten der EU haben sich darauf geeinigt, dass sämtliche Abgaben und Steuern auf selbst verbrauchten Strom entfallen sollen. Allerdings muss diese Regelung erst bis zum Jahr 2026 umgesetzt werden. Bis dahin sollen die einzelnen Länder Regelungen verabschieden, um die Sonnensteuer und andere Strafabgaben abzuschaffen. Allerdings dürfen die Mitgliedsstaaten schon vorher den Eigenverbrauch nicht grundsätzlich untersagen. Sogar Eigenverbrauchsgemeinschaften werden dann möglich
Quelle: EU will Abgaben auf Eigenverbrauch abschaffen (https://www.photovoltaik.eu/Archiv/Meldungsarchiv/article-826291-110949/eu-will-abgaben-auf-eigenverbrauch-abschaffen-.html )

Auslöser waren wohl Regelungen in Spanien, die Eigenverbrauch sehr unattraktiv gemacht haben. Zu der Zeit gab es im sonnenreichen Spanien wohl weniger tausend Anlagen während in Deutschland wir schon 40 TWh und mehr erzeugen.

Allerdings wird es sicher noch Jahre dauern und aktuell scheint es eh nur Anlagen > 10 kW zu betreffen. Ich würde als Gesetzgeber eher den Eigenverbrauch hoch bringen wollen, weil damit die Stromnetze eben entlastet werden und selbst die dezentrale Einspeisung ist immer noch besser als der Transport großer Energiemengen über weite Strecken. Wenn aber der Eigenverbrauch quasi gar nicht als Einnahme gezählt wird, da der Betreiber ja schon über die Ausgaben bezahlt hat, dann wird es sich lohnen, den Eigenverbrauch weiter zu steigern.

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